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Akademische Anerkennungsverfahren sind in Deutschland für Migrant/innen aller Nationalitäten möglich. Im Hochschulbereich bestehen bilaterale Äquivalenzabkommen mit Staaten wie Frankreich, Russland und China, die eine gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen fördern. Auch die Bestimmungen der „Lissabonner Anerkennungskonvention“, die von Deutschland 2007 ratifiziert wurde, sehen eine erleichterte Anerkennung vor.

Falls Sie in Deutschland weiterstudieren wollen, sollten Sie zunächst Ihren gewünschten Studiengang aussuchen und dann direkt an der jeweiligen Universität oder Fachhochschule nachfragen, unter welchen Bedingungen eine Zulassung für Sie möglich ist. Falls Sie z.B. über einen Bachelor in Chemie verfügen und in einen deutschen Masterstudiengang im selben Fach aufgenommen werden wollen, sollten Sie sich an die zuständige Fakultät wenden. Diese entscheidet über die Anerkennung Ihres Bachelors. Um Ihre fachlichen Leistungen zu bewerten, können Fakultäten ein Fachgespräch ansetzen.

Beratung zum Zulassungsverfahren bieten die Akademischen Auslandsämter oder Studienberatungsstellen der Hochschulen an. Auch Teilstudienleistungen, Studienzeiten oder einzelne Prüfungsergebnisse können eventuell anerkannt werden und sich positiv auf Ihre Einstufung in einem bestimmten Studienfach auswirken.

Von zahlreichen Hochschulen wird die Vorprüfung ausländischer Zeugnisse durch die Servicestelle uni-assist verlangt. Grundsätzlich müssen Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, z.B. durch die DSH-Prüfung oder TestDaF.

Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die im Herkunftsland bereits mehrere Semester studiert haben, können ihr Studium oft nur dann fortführen, wenn sie das Studienkolleg erfolgreich absolvieren. Damit verbunden ist die Gewährung eines fachgebundenen Hochschulzugangs. Das Studium muss somit in Deutschland neu begonnen werden. Die Wahl eines anderen, nicht verwandten Studienfachs besteht oft nur, wenn Sie einen Studienabschluss vorweisen können.

 

Brain Waste

Die Studie analysiert erstmals umfassend die Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland und zieht Vergleiche zur Praxis anderer Länder. (weiter)