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Die Anerkennungsverfahren für berufliche Qualifikationen sind sehr vielfältig. Grundsätzlich lassen sich zwei Bereiche unterscheiden:

Reglementierte Berufe

Reglementiert bedeutet, dass die Ausübung des jeweiligen Berufs (z.B. Arzt, Lehrerin) durch eigene Gesetze geregelt ist. Auch das Anerkennungsverfahren ist in diesen Fällen gesetzlich festgelegt: In der Praxis bedeutet dies, dass ein formaler Bescheid ausgestellt wird, der den Berufszugang regelt. Ca. 60 Berufe sind in Deutschland reglementiert. Eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses durch eine Behörde oder einen Berufsverband ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben können.

Ihre Anerkennungsmöglichkeiten hängen von Ihrer Nationalität bzw. von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Migrantengruppe ab. EU-Bürger/innen haben hier einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren; sie profitieren von den Bestimmungen der EU-Anerkennungsrichtlinien. Sogar wenn deutsche Standards nicht erreicht werden, können EU-Bürger/innen oft das Angebot einer Teilanerkennung nutzen: Dies bedeutet, dass sie eine Eignungsprüfung oder eine Anpassungsqualifizierung absolvieren können, um eine volle Anerkennung zu erlangen.

Nicht-EU-Bürger/innen haben dagegen oft schlechtere, oder teilweise keine Anerkennungsmöglichkeiten. Ein Sonderfall liegt vor, wenn Nicht-EU-Bürger/innen vor ihrer Zuwanderung nach Deutschland bereits in einem anderen EU-Land eine Anerkennung ihres Abschlusses erreicht und zusätzlich drei Jahre Berufserfahrung in diesem EU-Mitgliedstaat erworben haben. Sie haben dann dieselben Anerkennungsrechte wie EU-Bürger/innen.

Anerkennung für reglementierte Berufe

Nicht reglementierte Berufe

Der überwiegende Teil der Berufe in Deutschland ist nicht reglementiert. Dies betrifft die meisten akademischen Berufe und Ausbildungsberufe. Eine Anerkennung ist hier nicht erforderlich, um den erlernten Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Entscheidend ist, eine/n Arbeitgeber/in zu finden, der/die Sie einstellt.

Geregelt ist Anerkennung in diesen Fällen nur für Spätaussiedler/innen durch das Bundesvertriebenengesetz. Die zuständigen Stellen – v.a. Ministerien für Hochschulabschlüsse und Kammern für Ausbildungsberufe – bieten aber teilweise auch anderen Migrant/innen die Möglichkeit, eine schriftliche Zeugnisbewertung in Form eines (informellen) Gutachtens oder einer Bescheinigung zu erlangen. Bei Bewerbungen ist eine solche Zeugnisbewertung sehr hilfreich, da potentielle Arbeitgeber/innen dann Ihre Qualifikationen besser beurteilen können.

Berufsspezifische Details zu Verfahren für Spätaussiedler/innen, EU- und Nicht-EU-Bürger/innen finden sich in den Erläuterungen zu den einzelnen Berufen und Abschlüssen. Darüber hinausreichende Analysen zur Anerkennungspraxis und den gesetzlichen Grundlagen in Deutschland können in der Studie Brain Waste nachgelesen werden.

Anerkennung für nicht reglementierte Berufe

 

Brain Waste

Die Studie analysiert erstmals umfassend die Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland und zieht Vergleiche zur Praxis anderer Länder. (weiter)