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Die Anerkennungsverfahren für berufliche Qualifikationen sind sehr vielfältig. Die jeweiligen Details finden Sie in den Beschreibungen der Einzelberufe. Grundsätzlich lassen sich zwei Bereiche unterscheiden:
Reglementierte Berufe
Reglementiert bedeutet, dass die Ausübung des jeweiligen Berufs (z.B. Arzt, Lehrerin) durch eigene Gesetze geregelt ist. Auch das Anerkennungsverfahren ist in diesen Fällen gesetzlich festgelegt. eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses durch eine Behörde oder einen Berufsverband ist die Voraussetzung dafür, dass Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben können. Ca. 60 Berufe sind in Deutschland reglementiert, z.T gibt es Unterschiede zwischen den 16 Bundesländern. Zum Beispiel ist der Beruf der Erzieher/innen nicht in allen Bundesländern reglementiert. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht mit Vergleichsmöglichkeiten zwischen EU-Staaten finden Sie hier.
Ihre Anerkennungsmöglichkeiten hängen in den meisten Fällen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Qualifikation erworben haben. Teilweise spielt aber auch Ihre Nationalität bzw. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Migrantengruppe eine Rolle. EU-Bürger/innen haben hier einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren; sie profitieren von den Bestimmungen der EU-Anerkennungsrichtlinien. Sogar wenn sog. "wesentliche Unterschiede" zur deutschen Ausbildung festgestellt werden, können EU-Bürger/innen oft das Angebot einer Teilanerkennung nutzen: Dies bedeutet, dass sie wahlweise eine eingeschränkte Eignungsprüfung oder eine Anpassungsqualifizierung absolvieren können, um eine volle Anerkennung zu erlangen. Durch das nationale Anerkennungsgesetz wurden diese Privilegien auf alle Inhaber/innen von EU-Diplomen ausgeweitet, auch wenn sie sog. Drittstaatsangehörige sind.
Nicht-EU-Bürger/innen haben in einigen Berufen schlechtere, teilweise sogar gar keine Anerkennungsmöglichkeiten. Ein zusätzlicher Sonderfall liegt vor, wenn Nicht-EU-Bürger/innen vor ihrer Zuwanderung nach Deutschland bereits in einem anderen EU-Land eine Anerkennung ihres Abschlusses erreicht und zusätzlich drei Jahre Berufserfahrung in diesem EU-Mitgliedstaat erworben haben. Sie erhalten dann ebenfalls die Privilegien des EU-Rechts.
Anerkennung für reglementierte Berufe
Nicht reglementierte Berufe
Der überwiegende Teil der Berufe in Deutschland ist nicht reglementiert. Dies betrifft die meisten akademischen Berufe und Ausbildungsberufe. Eine Anerkennung ist hier nicht unbedingt erforderlich, um den erlernten Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Entscheidend ist, eine/n Arbeitgeber/in zu finden, der/die Sie einstellt. Geregelt ist die Anerkennung in diesen Fällen seit vielen Jahren für Spätaussiedler/innen (durch das Bundesvertriebenengesetz). Die zuständigen Stellen - Landesministerien für Hochschulabschlüsse und Kammern für Ausbildungsberufe - führen die Verfahren durch.
Durch das nationale Anerkennungsgesetz wurde nun für alle Migranten - auch EU-Bürger/innen und Drittstaatsangehörige - erstmals die Möglichkeit geschaffen, Anerkennungsanträge für Berufsausbildungen bei den Kammern zu stellen. Dadurch sollen Migrant/innen und Unternehmen zukünftig bei Bewerbungen unterstützt werden, da durch die schriftlichen Bescheide ausländische Qualifikationen besser eingeschätzt werden können.
Berufsspezifische Details zu Verfahren für Inhaber/innen von EU-Diplomen oder Drittlandsdiplomen (in Sonderfällen auch für Spätaussiedler/innen, EU- und Nicht-EU-Bürger/innen) finden Sie in den Erläuterungen zu den einzelnen Berufen und Abschlüssen.
Anerkennung für nicht reglementierte Berufe
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