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Im Idealfall wenige Tage bis zwei Wochen. Allerdings müssen dazu alle notwendigen Dokumente von Ihnen eingereicht worden sein – sonst kann die Anerkennungsstelle nicht tätig werden. Häufig müssen Sie jedoch mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. In vielen reglementierten Berufen gilt die gesetzliche Regelung, dass das Verfahren vier Monate (für EU-rechtlich Privilegierte teilweise nur drei) dauern darf. Dies gilt durch das nationale Anerkennungsgesetz auch für Berufsausbildungen; allerdings tritt diese Fristenregelung erst 2013 in Kraft.
Darüber hinaus kann sich das Verfahren verlängern, wenn die Anerkennungsstelle weitere Prüfungen – z.B. durch einen Prüfungsausschuss oder durch eine Gutachten-Anfrage an die ZAB – für nötig hält. Zum Beispiel werden in Gesundheitsberufen Eignungsprüfungen (für EU-Diplome) oder Kenntnisprüfungen (für Drittlandsdiplome)abgehalten, wenn fehlende Kompetenzen festgestellt wurden – diese finden oft nur selten statt. Falls Sie von EU-Recht profitieren, können Sie sich in Ihrem Bundesland darauf berufen, dass die PRüfungen zweimal jährlich stattfinden sollen.
Wenn Sie eine Anpassungsqualifizierung oder ein Praktikum absolvieren, nach dessen Abschluss eine volle Anerkennung Ihrer Qualifikation erfolgt, kann auch diese Maßnahme Monate – im Extremfall bis zu drei Jahre – dauern. Die Formulierung "bis zu 3 Jahre", die Sie in diesem Fall teilweise in Zwischenbescheiden vorfinden, lässt allerings die Möglichkeit offen, dass Sie selbständig vergleichen, ob es Institutionen in Ihrer Nähe gibt, die einen kürzern Anpassungslehrgang für Sie vorsehen. Sprechen Sie mit Ihrer Anerkennungsstelle und fragen Sie nach entsprechenden Tipps.
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