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Nicht reglementierte Hochschulabschlüsse |
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Das Landesministerium führt nur Anerkennungen für Spätaussiedler/innen durch. Diese können eine Gradumwandlung beantragen.

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Abteilung 3 / Referat 300
Werderstraße 124 19055 Schwerin
Tel: 0385/588-7305; Zentrale: 0385/588-7000 Fax: 0385/588-7082
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Alle anderen ausländischen Akademiker/innen mit nicht-reglementierten
Studienabschlüssen können derzeit nur eine Zeugnisbewertung bei der ZAB
beantragen: Link
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