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Zuständige Stellen PDF Drucken

In Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für die Durchführung von Anerkennungsverfahren zuständig. In jedem Bundesland existieren verschiedene Anerkennungsstellen für die jeweiligen Abschlüsse und Berufe.

Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt ab von Ihrem Abschluss und von Ihrem Wohnort bzw. vom Bundesland, in welchem der Beruf ausgeübt werden soll.

Wie das Verfahren für einen bestimmten Abschluss durchgeführt wird, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Teilweise werden nur Verfahren für Spätaussiedler/innen oder EU-Bürger/innen angeboten. Nur die zuständige Stelle selbst kann Ihnen sagen, wie das jeweilige Verfahren durchgeführt wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Auf unseren Seiten stellen wir Informationen zu zuständigen Stellen für die wichtigsten Berufe bereit. Die Angaben sind generell ohne Gewähr, da sich Zuständigkeiten oft ändern, sowie ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da es leider für manche Berufe in manchen Bundesländern keine zuständige Stelle gibt.

So finden Sie die richtige Stelle:

  1. Bundesland anklicken

  2. Beruf/Abschluss suchen

  3. Die zuständige Stelle wird mit Adresse und Telefonnummer (zum Teil auch mit Verweis auf ein bestehendes Online-Angebot) genannt.


Links zu Informationsseiten der Anerkennungsstellen

Ein Teil der Anerkennungsstellen stellt im Internet Informationen zum Verfahren bereit. Wir sammeln für Sie Links von Stellen, die besonders ausführliche Informationen anbieten. Bei der Vervollständigung und Aktualisierung dieser Links sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Sollten Ihnen weitere Links, die Informationen zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen bereit stellen, bekannt sein, bitten wir um eine kurze Benachrichtigung.

 

An wen soll ich mich wenden, um eine akademische Anerkennung zum Zweck des Weiterstudiums zu erhalten?

In diesem Fall sollten Sie sich direkt an die jeweilige Hochschule wenden, an der Sie studieren möchten. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum erforderlichen Vorgehen.